Qualitätsberichte: Wir schaffen Transparenz

Gemäß § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V sind alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser verpflichtet, jährlich einen strukturierten Qualitätsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen. In einer entsprechenden Vereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen, dem Verband der privaten Krankenversicherung e.V. und der Deutschen Krankenhausgesellschaft unter Beteiligung der Bundesärztekammer sowie des Deutschen Pflegerates wurden Inhalt und Umfang des strukturierten Qualitätsberichts festgelegt. Selbstverständlich erfüllt das St. Franziskus-Hospital Ahlen diese gesetzlichen Vorgaben, der Qualitätsbericht steht zum Download als PDF bereit.

 

Qualitätsbericht 2012

Qualitätsbericht 2013

Qualitätsbericht 2014

Qualitätsbericht 2015

Qualitätsbericht 2016

Qualitätsbericht 2017

Qualitätsbericht 2018

Qualitätsbericht 2019

Qualitätsbericht 2020

Qualitätsbericht 2021

Qualitätsbericht 2022