Entlassmanagement: Neuregelung nach § 39 Abs. 1a S. 9 SGB V
Damit bei unseren Patient*innen eine passgenaue und reibungslose Anschlussversorgung sichergestellt ist, setzen wir seit dem 01.10.2017 ein strukturiertes Entlassmanagement um. Damit sind unsere Patient*innen auch nach dem Krankenhausaufenthalt bestmöglich versorgt.
Einige Hinweise dazu:
- Damit Sie am Entlassmanagement teilnehmen können, ist eine schriftliche Aufklärung und Einwilligung bei der Aufnahme erforderlich.
- Bei Ihnen wird der individuelle Versorgungsbedarf ermittelt (Assessment/ Risikoeinschätzung), ein Entlassplan erstellt und von allen an der Behandlung beteiligten Mitarbeiter*innen während Ihres stationären Aufenthaltes geführt.
- Wir nehmen für Sie frühzeitig Kontakt mit weiterbehandelnden Ärzten und Leistungserbringern auf.
- Am Entlasstag werden Ihnen ein Entlassbrief
- mindestens ein vorläufiger Entlassbrief - sowie bei Bedarf ein Medikationsplan ausgehändigt und dem weiterbehandelnden Arzt zugeschickt.