Informationen SARS-CoV-2
Besucherreglung
Besucherreglung
Liebe Besucherinnen und Besucher!
Eine Besuchsbeschränkung besteht ab dem 07.04.2023 nicht mehr. Offizielle Besuchszeit ist von Montag bis Freitag 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten sind Besuche in dringenden Fällen und /oder nach Absprache möglich.
Regelung für ambulante und stationäre Patienten
Regelung für ambulante und stationäre Patienten
Alle Patienten werden gebeten am Aufnahmetag (stationär + ambulante OPs) auf freiwilliger Basis vor der Aufnahme im Krankenhaus einen Selbsttest durchzuführen.
Patienten können anlassbezogen zum Tragen einer Maske angehalten werden, z.B. beim Vorliegen einer Immunsuppression oder bei Verdacht auf eine ansteckende Krankheit.
- Das Aufnahmescreening auf Covid-19 mittels Pool-PCR entfällt. Bei Symptomen einer möglichen infektiösen Atemwegserkrankung erfolgt bei der stationären Aufnahme anlassbezogen ein ID-Now-Schnelltest. Ist dieser positiv, erfolgt eine Einzel-PCR und die Patienten werden bis zum Eintreffen des Ergebnisses isoliert. Liegen typische Symptome einer Covid-19- Erkrankung vor, erfolgt direkt eine Einzel-PCR und die Patienten werden bis zum Ausschluss einer Covid-19 isoliert.
- Nachweislich an Covid-19 erkrankte Patienten benötigen für die Entisolierung einen negativen Einzel-PCR Test (CT –Wert > 30).
- Patienten, die engen Kontakt zu Corona-positiven Personen hatten (z.B. im Mehrbettzimmer), werden für 72 Stunden isoliert und erhalten dann einen ID-Now-Schnelltest. Ist dieser negativ, endet die Isolation.
Maskenpflicht
Maskenpflicht
- Für Besucher und Patienten gilt ab dem 07.04.2023 keine Maskenpflicht mehr.
- Patienten können anlassbezogen zum Tragen einer Maske angehalten werden, z.B. beim Vorliegen einer Immunsuppression oder bei Verdacht auf eine ansteckende Krankheit.
Besucher müssen in Isolationsbereichen die entsprechenden Schutzmaßnahmen einhalten.
Seit dem 01.03.2023 ist die Maskenpflicht für Beschäftigte im Krankenhaus entfallen. Dennoch müssen wir weiterhin von einer Infektionsgefahr für Patienten und Mitarbeiter durch Covid-19 im Krankenhaus ausgehen. Wir haben daher folgende hausinterne Regelungen im Direktorium abgestimmt:
Mitarbeiter, die dies möchten, dürfen selbstverständlich weiter freiwillig eine FFP-2-Maske tragen.
- Mitarbeiter, die Infektsymptome haben, sollten immer eine FFP-2-Maske tragen.
- Wir empfehlen das Tragen einer FFP-2-Maske bei Patientenkontakt noch in Bereichen mit hohem Infektionsrisiko, z.B. in der Notaufnahme, Isolationsbereichen, der Endoskopie und der chirurgischen Ambulanz
- In Ausbruchssituationen behalten wir uns vor, zeitweise in betroffenen Bereichen eine Maskenpflicht einzuführen.
Hygienevorschriften
Hygienevorschriften
Um unsere Patientinnen und Patienten und Mitarbeitenden zu schützen und das Risiko einer Verbreitung von Corona-Viren in unserer Einrichtung zu minimieren bitten wir Sie unsere Hygienevorschriften zu beachten:
Für Besucher und Patienten gilt ab dem 07.04.2023 keine Maskenpflicht mehr. Patienten können aber anlassbezogen zum Tragen einer Maske angehalten werden, z.B. beim Vorliegen einer Immunsuppression oder bei Verdacht auf eine ansteckende Krankheit.
Desinfizieren Sie sich die Hände beim Betreten der Einrichtung.
- Halten Sie mindestens 1,5 m Abstand untereinander. Kein Händedruck, keine Umarmung.
- Halten Sie sich an die Husten- und Nies-Etikette: Wenden Sie sich beim Husten und Niesen von anderen ab, husten und niesen Sie in ein Taschentuch oder in die Ellbogenbeuge.
Desweiteren sind folgende Bedingungen zu beachten:
- Bei Covid-positiven Patienten sind Besuche innerhalb der o.g. Regelungen nur unter strengen Hygienemaßnahmen und nach individueller Absprache mit dem Stationspersonal möglich.
- Über Ausnahmeregelungen entscheiden die behandelnden Ärzte. Die Zahl der Besuche und die Dauer des Besuchsrechtes sind dabei individuell genau festzulegen.
- Das Besuchsrecht wird in ORBIS unter „Besuchsregelung“ hinterlegt.
Das Direktorium